Wahlen 2009 Was passiert nach der Wahl?

Die Mehrheit im Bundestag wird immer über die jeweilige Anzahl der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen entschieden.

Über die Zweitstimmen wird heraus gefunden, wie viele Mandate einer Partei tatsächlich zustehen. Diese Stimmen erhalten dann zuerst die Kandidaten, die auch die meisten Erststimmen für ihre Partei sammeln konnten. Die restlichen Stimmen werden der Reihe nach an die Kandidaten verteilt, die auf den  Landeslisten stehen.

Der Deutsche Bundestag hat insgesamt 598 Sitze zu vergeben. Die eine Hälfte bekommen die Politiker, die in einem der zusammen 299  Wahlkreise die meisten Erstimmen von den Wählern bekommen haben. Die andere Hälfte der Abgeordneten zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Diese Landeslisten werden von jeder einzelnen Partei vor der Wahl zusammen gestellt. Auf diesen Listen stehen die Kandidaten, die innerhalb der jeweiligen Partei entweder für besonders begabt gehalten werden – oder die vielleicht aus anderen Gründen  Chancen haben, von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt zu werden.

Besonders die ersten Plätze auf der Liste sind unter den Kandidaten immer sehr beliebt und auch umkämpft, denn damit kann der Politiker sicher sein, auch in den Bundestag einzuziehen. Aber es gibt auch ein Restrisiko, denn die Direktmandate haben immer Vorrang. Wenn also beispielsweise so viele Direktmandate gewonnen werden wie der Landesverband einer Partei Listenplätze hat, dann  kann es durchaus passieren, dass selbst ein vermeintlicher Spitzenkandidat der auf der Landesliste steht, nicht in den Bundestag kommt, eine Ausnahme wäre nur, wenn dieser Kandidat ein Direktmandat gewonnen hat, dann wird das für ihn noch möglich.

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